Amtlich digital:
Das Onlinezugangsgesetz macht's möglich.
Dass Deutschland beim Thema "Digitale Verwaltung" in Europa nicht gerade zu den Spitzenreitern gehört, ist kein Geheimnis. Während Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen es mittlerweile gewohnt sind, Einkäufe, Banktransaktionen und Abo-Kündigungen mit nur wenigen Klicks online erledigen zu können, heißt es bei Verwaltungsleistungen meistens immer noch: zum Amt laufen und warten.
Das soll nicht so bleiben: Auch die deutsche Verwaltung will bei der Modernisierung mithalten und ihre Leistungen im neuen digitalen Gewand vergleichbar komfortabel anbieten, wie es ihre „Kunden“ inzwischen von der Privatwirtschaft gewohnt sind.
Und das heißt: Wertschöpfungsketten neu definieren, Prozess- und Leistungsketten so umbauen, dass die modernen und im Internet üblichen „One-Stop-Shops“ entstehen. Kein ganz einfaches Unterfangen. Denn dies erfordert eine neue Art der Zusammenarbeit über bestehende Organisationsgrenzen – also Ressortgrenzen und Verwaltungsebenen – hinweg. An Bereitschaft fehlt es nicht, doch müssen auch rechtliche und organisatorische Voraussetzungen geschaffen, moderne Plattformen aufgebaut und mit internen Verfahren der Behörden sowie gegebenenfalls wichtigen Registern verknüpft werden.
Einen entscheidenden Anstoß für einen nächsten Schritt hin zu einer digitalen Verwaltung gibt das Onlinezugangsgesetz, mit dem sich Bund und Länder darauf geeinigt haben, sämtliche Leistungen der deutschen Verwaltung zukünftig vollständig digital in einem Portalverbund anzubieten
In Zukunft können also Online-Dienste der Verwaltung genauso komfortabel genutzt werden, so wie heute schon Reisebuchungen vollständig digital und bequem von zuhause aus oder nebenher mit dem Mobiltelefon möglich sind. Elterngeld oder andere beliebte Leistungen werden ohne schwer verständliche Formulare und aufwändig zu beschaffende Nachweise beantragt werden können. Auch die deutsche Wirtschaft will von der digitalen Verwaltung profitieren und hofft durch die digitalen Schnittstellen auf Einsparungspotentiale im Bereich der Bürokratiekosten. Was letztendlich Zeit und Ressourcen auf allen Seiten spart.
Selbstverständlich wird sich Neu-Ulm ganz im Sinne von #StadtWeiterDenken mit hoher Priorität der kontinuierlichen Digitalisierung der Verwaltung widmen. Wir halten Sie hierzu auf dem Laufenden.